Rechtstipps
Aktuelles

Immobilienertragsteuer - Was ist bei der Herstellerbefreiung zu beachten?

Rechtstipp

Mag. Hedwig Weber

Beim Verkauf eines privaten Grundstückes muss im Regelfall Immobilienertragsteuer bezahlt werden. Selbst hergestellte Gebäude sind dann von dieser Besteuerung ausgenommen, wenn der Steuerpflichtige das (finanzielle) Baurisiko hinsichtlich der Errichtung trägt. Im Gegensatz zur Hauptwohnsitzbefreiung ist bei der Herstellerbefreiung nur der Verkauf vom Gebäude selbst steuerfrei – nicht hingegen der Verkauf des Grundstücks. Die Herstellerbefreiung gilt nur für den Hersteller, nicht für Rechtsnachfolger wie Erben. Weiters gilt die Herstellerbefreiung auch nicht, wenn das Gebäude innerhalb der letzten 10 Jahre der Erzielung von Einkünften gedient hat. Kleines Beispiel: Ein Ehepaar errichtet gemeinsam ein Ferienhaus (kein Hauptwohnsitz). Die Herstellungskosten werden nur vom Mann bezahlt. Die Frau haftet auch nicht als Bürge und Zahler beim Kredit. Die Herstellerbefreiung gilt hier nicht für die Frau.

Zurück

beratung