Dr. Helmut Weber
Es kommt vor, dass auch die besten Ehen irgendwann geschieden werden. Dabei ist die einvernehmliche Scheidung nach § 55 a Ehegesetz die einfachste, billigste und schnellste Variante. Voraussetzung dabei ist unter anderem, dass zwischen den Ehegatten Einvernehmen über die Scheidung besteht und eine schriftliche Vereinbarung über die Scheidungsfolgen (Vermögen, Kinder, etc.) geschlossen wird.
Für den Fall einer strittigen Scheidung, ist es empfehlenswert, bereits bei Eingehen der Ehe festzuhalten, wer welche Vermögenswerte in die Ehe einbringt, da ua. in die Ehe eingebrachte, von dritten Personen geschenkte oder von Todes wegen erworbene Sachen im Falle einer Scheidung nicht der Aufteilung unterliegen. Weiters sollte im Falle einer Schenkung von dritten Personen (Verwandte) während aufrechter Ehe klar festgehalten werden, ob diese an einen oder beide Ehegatten erfolgt.
Für Fragen im Zusammenhang mit einer Ehescheidung ist jedenfalls der Rechtsanwalt Ihres Vertrauens ein kompetenter Ansprechpartner.