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Härtefonds für Selbständige Phase 2 - Berechnung

Rechtstipp

Mag. Hedwig Weber

Seit 20.4. ist es möglich, einen Antrag auf Förderung Phase 2 online bei der WKÖ zu stellen. Viele Selbständige, die zum Kreis der Förderungswerber zählen, erwarten sich eine Förderung bis max. € 2.000 pro Monat (max. für 3 Monate). Seien Sie nicht enttäuscht von der Förderhöhe. Diese wird gemäß den Richtlinien des BMF wie folgt berechnet: Einkünfte aus selbständiger Arbeit/ Gewerbebetrieb laut letztem Einkommensteuerbescheid (alternativ Durchschnitt letzten 3 Jahre) abzüglich Einkommensteuer (berechnet mit dem Durchschnittssteuersatz), dividiert durch 12 abzüglich Nettoeinkommen des Bezugszeitraumes (derzeit 16.3.-15.4.) und multipliziert mit 80% (90% bei Geringverdienern). Für die Berechnung des Nettoeinkommens ist der Umsatz des Bezugszeitraumes mit der Umsatzrentabilität (errechnet aus Nettoeinkommen durch Waren-, Leistungserlöse aus dem letzten Einkommensteuerbescheid) zu multiplizieren. Die Förderung ist allerdings begrenzt. Das o.a. Nettoeinkommen, das Nettonebeneinkommen z.B. aus Vermietung oder nichtselbständiger Arbeit und die Förderung dürfen zusammen maximal € 2.000 betragen.

 

Beispiel: Einkünfte aus Gewerbebetrieb 2019 € 24.000 minus Steuer € 3.000 = 21.000 : 12 = 1.750,  € 21.000 durch Erlöse letzte Einkommensteuererklärung € 105.000 = 20% Umsatzrentabilität, Umsatz 16.3.-15.4. € 2.000 x 20% Umsatzrentabilität = 400,00, 1.750 – 400 = 1.350,00 x 80% = € 1.080,00, Nettomonatseinkommen Vermietung € 300, maximale Förderung € 1.080. Sollten im Beispiel bereits aus der Phase 1 € 1.000 ausbezahlt worden sein, beträgt die Förderung nur € 80,00.

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