Mag. Hedwig Weber
Gemeinnützige Sportvereine können an Sportler, SportbetreuerInnen wie Trainer, Masseure und SchiedsrichterInnen eine steuerfreie pauschale Reiseaufwandsentschädigung von € 60,00 pro Einsatztag und max. € 540 pro Monat auszahlen. Auch Trainingstage gelten als Einssatztage, es müssen lediglich Aufzeichnungen geführt werden. Dieses Sportlerpauschale darf aber nicht aus einem Fixum herausgerechnet werden. Es fallen auch keine Lohnnebenkosten wie DB, DZ, Kommunalsteuer an. Diese Steuerfreiheit nehmen viele Amateursportvereine in Anspruch und kann auch an ausländische Sportler ausbezahlt werden.
Andere Vereine, die keine gemeinnützigen Sportvereine sind, wie etwa Kulturvereine können lediglich bei einem Einsatz bis 4 Stunden € 13,20 Taggeld zuzüglich € 1,50 Reisespesen ohne Beleg bzw. bei einem Einsatz über 4 Stunden € 26,40 Taggeld zuzüglich € 3,00 Reisespesen ohne Beleg auszahlen.