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Waldverkäufe - stehendes Holz

Rechtstipp

Mag. Hedwig Weber

Seit 2012 gibt es in Österreich die neue Immobilienbesteuerung. Bei Waldverkäufen ist allerdings zu beachten, dass das stehende Holz, also das noch nicht geschlägerte Holz, ein selbständig bewertbares Wirtschaftsgut darstellt. Steuerrechtlich verkauft wird damit der Grund und Boden und das stehende Holz. Der Gewinn aus dem Verkauf des Grund und Bodens wird - sofern nicht die Regelbesteuerung beansprucht wird - mit der Immobilienertragsteuer abgegolten. Der Gewinn aus dem Verkauf des stehenden Holzes unterliegt der Tarifbesteuerung des § 33 EStG, also dem "normalen" Steuertarif. Die Ermittlung des Gewinnes für das Holz kann pauschal mit 35% des Gesamtveräußerungserlöses angesetzt oder nach den tatsächlichen Verhältnissen ermittelt werden. Es ergibt sich unter Umständen ein hohes Potential zur Steueroptimierung.

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